Der Energieausweis - Gebäudeenergiegesetz
Egal ob Privat oder mit Profi - bei der Vermietung oder dem Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Schon lange!
Die Vorlage des Energieausweises bei einer Besichtigung ist Pflicht. Laut Gebäudeenergiegesetz muss so ein Ausweis erstellt und unaufgefordert vorgelegt werden. Egal ob Haus oder Wohnung, ob private Immobilie oder Gewerbeeinheit.
Seit 2014 sind in Deutschland gesetzliche Vorschriften zur Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese sind wesentlich für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien, denn
... egal ob privat oder mit Makler, egal ob Vermietung oder Verkauf – beachten Sie bitte:

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
Welche Form Sie für Ihre Immobilie benötigen, erklären wir Ihnen gern.
Verbrauchsausweis
- Basis ist der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Je weniger Energie durch die Bewohner verbraucht wird, um so geringer fällt der Wert aus
- Sie können diesen Ausweis anhand Ihrer Verbrauchsabrechnungen selbst erstellen
- Für Wohneinheiten, die ab 1978 gebaut wurden
- Kosten ca. 70,00 - 120,00 €
Bedarfsausweis
- Hier ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme wichtiger Energieeffizienz beeinflussender Faktoren, wie Fenster, Ausrichtung, Bauwerk, technische Ausstattung etc. notwendig
- muss von einem Fachmann aufgenommen werden
- er ist Pflicht für Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Baujahr vor 1978, für Neubauten, für Nichtwohngebäude oder Mischformen
- Kosten ca.300,00 € - 900,00 € / bei MFH auch deutlich mehr!
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